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Zum „Erfolg“ einer Substitutionstherapie eines Süchtigen als Voraussetzung für nachträgliche bedingte Strafnachsicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 331 Heft 5 v. 20.5.1998

§§ 31a Abs 1 und § 43 Abs 1 StGB; § 23a Abs 2 SGG; § 410 StPO aF:

Ein nach § 23a Abs 2 SGG für eine nachträgliche Strafmilderung vorausgesetzter Erfolg der ärztlichen Behandlung kann auch dann gegeben sein, wenn der behandlungsbedingte Besserungseffekt - in Fällen schwerer, therapieresistenter Süchtigkeit - in einer entsprechend geregelten Dauersubstitution besteht.

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