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Strafbarkeit der Bestimmung zu verbotener Intervention

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 264 Heft 4 v. 20.4.1998

§§ 15, 12 2. Fall und § 308 Abs 1 StGB:

Aus dem Fehlen einer speziellen Norm über die Strafbarkeit der Bestimmung zur verbotenen Intervention durch Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vermögensvorteilen kann die Straflosigkeit einer solchen Bestimmung nicht abgeleitet werden; es kommt vielmehr die allgemeine Regelung des § 12 2. Fall StGB zum Tragen.

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