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„Unabhängige Behörde“ iSd Art 6 PersFrSchG, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eines Tribunals iSd Art 6 MRK

VerfassungsgerichtshofJBl 1998, 238 Heft 4 v. 20.4.1998

Art 83 Abs 2 B-VG; Art 6 PersFrSchG; Art 6 MRK:

Der Begriff der „unabhängigen Behörde“ iSd Art 6 PersFrSchG ist mit jenem des „Tribunals“ iSd Art 6 MRK gleichzusetzen; die organisatorischen Anforderungen an ein solches Tribunal gelten auch für eine unabhängige Behörde iSd Art 6 PersFrSchG.

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