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Verjährung des Provisionsanspruchs des Immobilienmaklers gem HVG 1921

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 191 Heft 3 v. 20.3.1998

§ 17 HVG BGBl 1921/348 (§§ 11 und 18 HVertrG 1993):

Für den Beginn der Verjährung des Provisionsanspruchs des Handelsvertreters (Maklers) gem § 17 HVG 1921 ist dessen Kenntnis vom abgeschlossenen Geschäft und der Abrechnungspflicht des Geschäftsherrn nicht erforderlich.

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