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Unklagbarkeit des Gewinns aus Buchmacherwetten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 60 Heft 1 v. 20.1.1998

§§ 1271 ff ABGB:

Durch Bescheid aufgrund Landesgesetzes erlaubte Buchmacherwetten sind keine „Staatslotterien“ iSv § 1274 ABGB. Einsatz und Gewinn aus solchen Wetten sind gem § 1271 ABGB unklagbar.

OGH 24. 9. 1997, 5 Ob 2201/96d (OLG Wien 2. 5. 1996, 2 R 26/96z; HG Wien 27. 11. 1995, 15 Cg 291/93m)

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