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Keine Regelungsverfügung zur Sicherung eines Individualanspruchs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 787 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 381 Z 1 und 2 EO:

Eine gefährdete Partei, die nach dem Inhalt ihres Antrags die Sicherung eines Individualanspruchs gem § 381 Z 1 EO begehrt, kann nicht dadurch, daß sie das Vorliegen der Voraussetzungen der Z 2 dieser Gesetzesstelle behauptet, eine nicht an einen Hauptanspruch gebundene einstweilige Verfügung erwirken.

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