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Haftung für eine Wegabsperrung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 715 Heft 11 v. 20.11.1998

§§ 1319 und 1319a ABGB:

Auch zum Begriff der mangelhaften Beschaffenheit iSd § 1319 ABGB ist Analogie zulässig; jede Schadensverursachung durch typische Gefahren eines Werkes ist unter § 1319 ABGB zu subsumieren.

Soll eine mangelhafte, weil schlecht sichtbare Absperrkette gerade die Benützung einer Straße verhindern, besteht kein Anlaß, eine Haftung gem § 1319 ABGB von vornherein auszuschließen und die Haftungseinschränkung gem § 1319a ABGB auf grobes Verschulden vorzunehmen.

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