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Rechtsschutz im Verwaltungsstrafverfahren; „ne bis in idem“; Vorbehalte zu Art 5 MRK und zu Art 4 7. ZPMRK

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteJBl 1997, 577 Heft 9 v. 20.9.1997

Art 6 MRK; Art 4 7. ZPMRK:

Der österr Vorbehalt zu Art 5 MRK erwähnt nur Art 5 und bezieht sich nur auf Maßnahmen des Freiheitsentzugs; er kommt nur zum Tragen, wenn sowohl die materiellen als auch die verfahrensrechtlichen Vorschriften eines der im Vorbehalt genannten Gesetze anwendbar sind.

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