Im neunten Beitrag der Reihe werden, neben dem Fall der Anfechtung der EU-Volksabstimmung, schwerpunktmäßig verfahrensrechtliche Zusammenhänge behandelt. Konkret geht es um Verfassungsfragen der Verwaltungsverfahrensgesetze und um die Bedarfskompetenz des Art 11 Abs 2 B-VG; ferner um das verfassungsgerichtliche Verfahren als solches und von neuem um Divergenzen zur verwaltungsgerichtlichen Rsp. Aus dem materiellen Recht wird eine E zur Fiskalgeltung des Gleichheitssatzes herausgehoben.