§ 32 Tir NaturschutzG; § 1 JN:
Für die Beurteilung des Einlösungsanspruchs des Eigentümers eines unter Naturschutz gestellten Grundstücks nach § 32 Abs 7 Tir NaturschutzG ist die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nicht gegeben.
§ 32 Tir NaturschutzG; § 1 JN:
Für die Beurteilung des Einlösungsanspruchs des Eigentümers eines unter Naturschutz gestellten Grundstücks nach § 32 Abs 7 Tir NaturschutzG ist die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nicht gegeben.