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Kompetenz für Entscheidung über Einlösungsanspruch nach Tir NaturschutzG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 402 Heft 6 v. 20.6.1997

§ 32 Tir NaturschutzG; § 1 JN:

Für die Beurteilung des Einlösungsanspruchs des Eigentümers eines unter Naturschutz gestellten Grundstücks nach § 32 Abs 7 Tir NaturschutzG ist die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nicht gegeben.

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