Art 21 Abs 1 Konkursvertrag Österreich-BRD:
Ist ein Anspruch, falls er besteht, unzweifelhaft eine Masseforderung, läßt sich die internationale Zuständigkeit nicht aus dem deutsch-österreichischen Konkursvertrag entnehmen.
BGH 11. 7. 1996 - IX ZR 304/95 (OLG München; LG Kempten)