vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bedingter Überweisungsantrag unzulässig / Zweiseitigkeit des Rekurses

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 326 Heft 5 v. 20.5.1997

§ 261 Abs 6 und § 521 ZPO; Art 6 MRK:

Ein bedingter Überweisungsantrag kann als unzulässige Prozeßhandlung nicht den Rechtsmittelausschluß des § 261 Abs 6 ZPO auslösen und ist so zu behandeln, als sei er nicht gestellt worden.

Spricht das ErstG seine örtliche Unzuständigkeit aus und überweist es, obwohl der vom Kl gestellte Überweisungsantrag bedingt und deshalb unwirksam ist, sodaß er als nicht gestellt zu beurteilen ist, die Rechtssache an das seiner Auffassung nach nicht offenbar unzuständige Gericht, so ist das darüber abgeführte Rekursverfahren iSd § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!