vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verzinsung bloß vermeintlich heimfälligen Vermögens bei Herausgabe an Erben

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 241 Heft 4 v. 20.4.1997

§§ 330, 760, 824 und 1041 ABGB; § 130 AußStrG; HfD JGS 1835/90:

Zieht die Republik Österreich ein vermeintlich heimfälliges Kapitalvermögen ein, steht ihr nach dem Hofdekret JGS 1835/90 dessen Nutzung zu. Der Erbe kann aus § 1041 ABGB weder die Herausgabe der Nutzungen noch ein Benützungsentgelt für die Kapitalverwendung verlangen, auch wenn sich der Staat eine Kreditaufnahme erspart hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!