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Keine Reallast für Forderungen aus stiller Gesellschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 239 Heft 4 v. 20.4.1997

§ 530 ABGB; § 9 GBG:

Für eine dingliche Besicherung der obligatorischen Ansprüche eines stillen Gesellschafters gegen den Inhaber des Unternehmens steht das Institut der Reallast an der Liegenschaft, auf der das Unternehmen betrieben wird, nicht zur Verfügung, weil sonst die Grenzen zwischen Reallast und Hypothek verwischt würden.

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