vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anwaltshaftung wegen unterlassener Aufklärung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 245 Heft 4 v. 20.4.1997

§§ 1299 und 1302 ABGB:

Der Rechtsanwalt muß seinen Mandanten darüber aufklären, daß die mehr als drei Jahre rückständigen Zinsen und die Aufwertungsbeträge bzgl einer hypothekarisch gesicherten Kaufpreisforderung nur dann bücherlich sichergestellt sind, wenn für sie ein Exekutionstitel erworben und ein Pfandrecht begründet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!