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Zur Bescheidqualität von Ansuchen nach dem StVG

VerwaltungsgerichtshofJBl 1997, 194 Heft 3 v. 20.3.1997

§§ 9, 10, 22, 119 und 134 StVG:

Begehrt ein Strafgefangener, der eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe verbüßt, aus dem Grunde des § 10 Abs 1 Z 2 StVG eine Änderung des Vollzugsortes und somit der Klassifizierung, so macht er in einer aus dem Gesetz ableitbaren Weise ein subjektives Recht geltend.

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