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Keine Verjährung der Werklohnforderung bei aufrechtem Zurückbehaltungsrecht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 96 Heft 2 v. 20.2.1997

§§ 471, 1440 und 1483 ABGB:

Die Pflicht des Werkunternehmers zur Verwahrung des vom Besteller gelieferten Stoffes bzw des Werkes bis zur Abholung steht einer Zurückbehaltung wegen der Forderung aus dem Werkvertrag nicht entgegen.

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