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Vorausvermächtnis des Ehegatten bei Mehrheit von Ehewohnungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 99 Heft 2 v. 20.2.1997

§ 758 ABGB:

Bei Vorhandensein mehrerer Ehewohnungen zu Lebzeiten beider Ehegatten betrifft das Vorausvermächtnis des Überlebenden nur die „Hauptwohnung“.

OGH 31. 1. 1996, 7 Ob 644/95 (OLG Wien 11. 10. 1995, 14 R 201/95; LGZ Wien 1. 8. 1995, 18 Cg 130/95)

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