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Rücktritt vom gerichtlichen Vergleich

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 717 Heft 11 v. 20.11.1997

§§ 918 und 1380 ABGB; §§ 204 ff ZPO:

Der OGH hält an seiner einheitlichen Rsp fest, daß auf Vergleiche die Bestimmungen der §§ 917 ff ABGB, somit auch das Recht auf Rücktritt nach § 918 ABGB anwendbar sind.

Der erkennende Senat vermag die Rsp, wonach der Rücktritt vom gerichtlichen Vergleich einen ausdrücklichen oder konkludenten Vorbehalt voraussetze, nicht aufrecht zu erhalten.

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