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Schutz des Persönlichkeitsrechts / Überwachungskamera am Nachbargrund

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 641 Heft 10 v. 20.10.1997

§ 16 ABGB; § 406 ZPO:

§ 16 ABGB wird heute allgemein nicht als bloßer Programmsatz, sondern als Zentralnorm der Rechtsordnung angesehen.

Aus ihr wird das jedermann angeborene Persönlichkeitsrecht auf Achtung seines Privatbereiches und seiner Geheimsphäre abgeleitet.

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