§ 140 ABGB:
Im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft enthaltene Gewinnentnahmeverbote können das der Unterhaltsbemessung zugrundezulegende Einkommen des Gesellschafters mindern.
Bei freiwilliger Gewinnthesaurierung kann der Anspannungsgrundsatz zu einer Entnahmepflicht führen.