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Verjährung des Anspruchs auf Einlösung einer Kaufpreisforderung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 518 Heft 8 v. 1.8.1996

ABGB § 1422, ABGB § 1486

Der Anspruch des Verkäufers gegen einen Finanzierer, der ihm gegenüber die Zahlung des Kaufpreises übernommen hat, verjährt in drei Jahren. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer gegen den Käufer schon einen Exekutionstitel erwirkt hat.

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