Das Grundverkehrsrecht wurde in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern grundlegend neu geregelt, wobei jetzt (meist unter Bedachtnahme auf die Richtlinien des Art 15a B-VG-Vertrages BGBl 1992/276) vermehrt zivilrechtliche Bereiche berührt werden. Die Arbeit untersucht in erster Linie, ob die vom Autor in JBl 1974, 506 aufgestellte These, daß die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eine aufschiebende Bedingung des Titelgeschäftes darstellt, noch aufrechterhalten werden kann. Weiters werden Schein- und Umgehungsgeschäfte behandelt.