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Strafrechtliche Verantwortung für Schadenfeuer im Zuge von Dachdeckerarbeiten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 193 Heft 3 v. 1.3.1996

StGB § 6, StGB § 170 Abs 1

Wenn eine Arbeit einem dazu befähigten Gewerbebetrieb übertragen wurde und unter der Leitung eines in diesem Handwerk erfahrenen Fachmanns erfolgt, so ist jenen Personen, die nur Hilfsdienste leisten, zuzubilligen, daß sie sich auf die Richtigkeit der ihnen in diesem Rahmen erfolgten Anweisungen des Fachmannes verlassen.

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