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Form der Zustimmung des Ehemannes zu heterologer Insemination

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Doz. Dr. Erwin BernatJBL 1996, 717 Heft 11 v. 1.11.1996

ABGB § 156a, FMedG § 7, FMedG § 8, ZPO § 224

Stimmt der Ehemann einer heterologen Insemination weder in Form eines gerichtlichen Protokolls noch in Form eines Notariatsaktes zu, so kann er die Ehelichkeit des durch diese Insemination gezeugten Kindes bestreiten.

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