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Tatort der Verweigerung der Auskunftspflicht

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBL 1996, 676 Heft 10 v. 1.10.1996

KFG 1967 § 103 Abs 2, VStG § 2 Abs 2, VStG § 27 Abs 1, AVG § 33 Abs 3

§ 103 Abs 2 KFG 1967 sieht keine bestimmte Form für die Erfüllung der Auskunftspflicht vor. Erfüllungsort dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ist der Ort,

Seite 676


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