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Form des Schiedsvertrages bei statutarischem Schiedsgericht

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter RummelJBL 1995, 596 Heft 9 v. 1.9.1995

ZPO § 577 Abs 3, ZPO § 599, ABGB § 914

Zum wirksamen Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung zwischen Genossenschaft und Mitglied genügt es, wenn sowohl das die Schiedsklausel enthaltende Statut als auch die Beitrittserklärung des Mitglieds schriftlich sind.

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