Mit dem Eintritt Österreichs in die Europäische Union wird die Frage aktuell, ob der österr Abfallbegriff mit jenem des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist. Die Verfasserin hat, um darauf Antwort zu geben, zunächst versucht, eine widerspruchsfreie Deutung des gemeinschaftsrechtlichen Abfallbegriffs zu erarbeiten; sodann wurde ermittelt, was ein nationaler Abfallbegriff leisten muß, um den supranationalen Anforderungen gerecht zu werden. Eine Gegenüberstellung der beiden Abfallbegriffe führt schließlich zu dem Ergebnis, daß der österr Abfallbegriff in weiten Teilen mit jenem des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist.