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Mündliche Verhandlung vor Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

RechtsprechungOrdentliche GerichteBernhard KönigJBL 1995, 532 Heft 8 v. 1.8.1995

EO § 399 Abs 2 Z 2

Auch vor einer amtswegigen Aufhebung einer einstweiligen Verfügung ist bei sonstiger Nichtigkeit eine mündliche Verhandlung anzuberaumen.

OGH, 14.12.1994, 3 Ob 573/94

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