EO § 394, EO § 402, EO § 78, ZPO § 36, ZPO § 93, MRK Art 6
Das Verfahren nach § 394 EO über den Ersatzanspruch des Gegners der gefährdeten Partei steht in so engem Zusammenhang mit dem Hauptverfahren, daß die für dieses erteilte Prozeßvollmacht auch für das Provisorialverfahren wirksam ist.