vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bekämpfung vollstreckbarer oder festgestellter Konkursforderungen1)1)Mit Anmerkungen versehene Fassung des Vortrags, den ich am 30.9.1994 in Altmünster im Rahmen des Seminars der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gehalten habe.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyJBL 1995, 409 Heft 7 v. 1.7.1995

Die Anmeldung, Prüfung und Feststellung von Konkursforderungen nach den §§ 102 ff KO wirft eine Reihe von Fragen auf. Hier wird zwei von ihnen nachgegangen: Zuerst wird untersucht, in welchem Umfang Konkursforderungen, für die der anmeldende Gläubiger bereits einen Exekutionstitel erworben hat, bestritten werden können. Entgegen der hM werden Bestreitungsbeschränkungen grundsätzlich abgelehnt. Danach wird erörtert, ob die konkursmäßige Feststellung einer Forderung deren Anfechtung nach den §§ 27 ff KO ausschließt. Das wird - entgegen einigen bisherigen Stellungnahmen - insoweit bejaht, als die Forderungsfeststellung reicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte