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Weiterhaftung des Unternehmensveräußerers für den Mietzins

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 331 Heft 5 v. 1.5.1995

MRG § 12 Abs 3, MRG § 37

Im Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des nach § 12 Abs 3 (aF) MRG erhöhten Hauptmietzinses hat neben dem Vermieter nur der neue Mieter Parteistellung. Der Unternehmensveräußerer haftet im Fall der Unterlassung der im § 12 Abs 3 (aF) MRG vorgesehenen Anzeige nur für den für ihn geltenden Mietzins solidarisch mit dem Erwerber.

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