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Feststellung unehelicher Abstammung nach dem Tod des Vaters

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 319 Heft 5 v. 1.5.1995

ABGB § 730 Abs 2

Zur Wahrung des gesetzlichen Erbrechts eines unehelichen Verwandten genügt es in jedem Fall, wenn die Feststellung der Abstammung oder die Einleitung eines darauf gerichteten Verfahrens innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Erbansprechers erfolgt. Das gilt über

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