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Fristberechnung bei U-Haft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 260 Heft 4 v. 1.4.1995

StPO § 181 Abs 1, StPO § 181 Abs 2, StPO § 194 Abs 1, StPO § 194 Abs 2, StPO § 194 Abs 4, JGG § 35 Abs 3

Die Berechnungsregelung des § 6 StPO ist auf die U-Haftfristen gem § 181 Abs 1 und 2 StPO, nicht aber auf die Höchstdauer der U-Haft nach § 194 StPO und § 35 Abs 3 JGG anwendbar.

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