Als typische Massenversorgungsunternehmen verwenden auch die österr Elektrizitätsversorgungsunternehmen allgemeine Geschäftsbedingungen in ihren Vertragsbeziehungen mit bestimmten Kategorien von Geschäftspartnern. Die Frage der Geltung dieser AGB erhält durch öffentlich-rechtliche Komponenten, insbesondere das Zusammentreffen mit Kontrahierungszwang eine besondere rechtliche Charakteristik, der der Verfasser auf den folgenden Seiten bezogen auf denkbare praktische Fallkonstellationen nachgeht.