ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297, ABGB § 1304, Art 5 lit b Eurocheque-Bedingungen
Die Verwahrung von Eurocheques und Scheckkarte im abgestellten Auto verstößt gegen die einschlägigen Bedingungen und ist als positive Vertragsverletzung zu werten.