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Mitverschulden der Bank bei Einlösung gestohlener Eurocheques

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 111 Heft 2 v. 1.2.1995

ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297, ABGB § 1304, Art 5 lit b Eurocheque-Bedingungen

Die Verwahrung von Eurocheques und Scheckkarte im abgestellten Auto verstößt gegen die einschlägigen Bedingungen und ist als positive Vertragsverletzung zu werten.

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