ABGB § 364c, ABGB § 897, GBG § 5 Abs 2
Die Einverleibung auflösend bedingten Eigentums zugunsten des Voreigentümers ist jedenfalls zwischen dem Personenkreis des § 364c ABGB zulässig, und zwar auch neben einem Veräußerungs- und Belastungsverbot.
OGH, 06.09.1994, 5 Ob 73/94