ABGB § 140
Sozialhilfe ist ebenso wie Notstandshilfe oder Ausgleichszulage als Einkommen des Verpflichteten der Bemessungsgrundlage für Unterhaltsansprüche zugrundezulegen.
OGH, 03.05.1994, 1 Ob 550/94
ABGB § 140
Sozialhilfe ist ebenso wie Notstandshilfe oder Ausgleichszulage als Einkommen des Verpflichteten der Bemessungsgrundlage für Unterhaltsansprüche zugrundezulegen.
OGH, 03.05.1994, 1 Ob 550/94