KAG § 18 Abs 1, ABGB § 1042, ABGB § 1311
Ein Schadenersatzanspruch des Sozialversicherers gegen ein Bundesland wegen Mehrkosten einer Auslandsbehandlung besteht jedenfalls dann nicht, wenn das Bundesland den dafür ursächlichen Kapazitätsengpaß nicht verschuldet hat.