Am 2. Juli 1995 verstarb mitten aus seinem rastlosen Schaffen im 63. Lebensjahr Ferdinand Otto Kopp, einer der herausragenden Forscher und Lehrer des deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechts und zugleich einer der letzten großen Verknüpfer des österreichischen Rechtsdenkens und der österreichischen Rechtstradition mit der deutschen Staats- und Verwaltungsrechtslehre.