Am 1.1.1995 trat das GenTG BGBl 1994/510 in Kraft, womit eine jahrelange Debatte über die Verrechtlichung der Gentechnologie - zumindest vorerst - beendet wurde. In Umsetzung der beiden Gentechnik-RL der EU treten aber eine Fülle vor allem kompetenzrechtlicher Fragen auf, die teilweise als paradigmatisch für die Umsetzung von EU-Richtlinien in die österr (bundesstaatliche) Rechtsordnung angesehen werden können. Die Lösung dieser Fragen führt direkt in die Diskussion um die Bundesstaatsreform und die Interpretation von Kompetenzbestimmungen. Europarechtliche Defizite und der Verzicht auf haftungsrechtliche Regelungen belasten das GenTG mit zusätzlichen Problemen.