StGB § 146
Ein Verkäufer, der dem Käufer verschweigt, daß er seine Kaufpreisforderung an ihn durch eine Globalzession zediert hat, und diesen anweist, an jemanden zu zahlen, dem er dieselbe Forderung nachträglich im Rahmen einer Einzelzession zediert hat, begeht keinen Betrug gegenüber dem Erstzessionar, weil es an einer betrügerischen Täuschung des Kaufpreisschuldners mangelt.