ABGB § 1086, ABGB § 1088, HGB § 383
Ein Kommissionsvertrag setzt Handeln auf fremde Rechnung voraus; ist der Übernehmer einer fremden Sache zum Verkauf auf eigene Rechnung tätig und trifft ihn keine Tätigkeitspflicht, so sind die Regeln über den Verkaufsauftrag auch dann anwendbar, wenn es an der Bestimmung einer Frist iSd § 1086 ABGB fehlt.