ABGB § 1041, HVG § 6, HVG § 29, ImmMV
Erwirbt nicht der Partner des Vermittlungsvertrages, sondern ein Dritter die Liegenschaft, so kommt ein Provisionsanspruch gegen ersteren nur bei wirtschaftlicher Zweckgleichwertigkeit in Betracht.
Der Kritik an weitgehender Annahme eines „schlüssigen Vermittlungsauftrages“ bei Ausnutzung der vom Makler erlangten Kenntnis durch einen Dritten in der früheren Rsp wird zugestimmt. Denkbar ist aber ein Verwendungsanspruch.