ABGB § 896, ABGB § 1431, ABGB § 1432, ABGB § 1433, ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297
Wer einem Dritten zur Erstattung einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet ist, schuldet im Innenverhältnis demjenigen Gesamtschuldner vollen Regreß, der bloß durch fahrlässige Vernachlässigung seiner Pflichten gegenüber dem Dritten die ungerechtfertigte Vermögensverschiebung nicht verhindert hat.