ABGB § 540
Erbunwürdigkeit wegen strafbarer Handlung gegen den Erblasser setzt Verschulden an der Tat voraus.
OGH, 07.12.1993, 6 Ob 636/93
ABGB § 540
Erbunwürdigkeit wegen strafbarer Handlung gegen den Erblasser setzt Verschulden an der Tat voraus.
OGH, 07.12.1993, 6 Ob 636/93