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Obsorgezuteilung zwischen ae Vater und mütterlichen Großeltern

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 328 Heft 5 v. 1.5.1994

ABGB § 145, ABGB § 166 Abs 2

Aus § 145 ABGB ist ein Vorrang des verbleibenden Elternteils gegenüber den Großelternpaaren bei der Zuteilung der Obsorge nach Tod des bisher allein sorgeberechtigten Elternteils nicht abzuleiten. Entscheidend ist insofern allein das Kindeswohl.

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