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Keine nachträgliche Vereinbarung eines Superädifikats

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 250 Heft 4 v. 1.4.1994

ABGB § 297, ABGB § 435

Ein Superädifikat kann nur entstehen, wenn die hiefür erforderlichen Voraussetzungen spätestens zum Zeitpunkt des Beginnes der Arbeiten am Bauwerk erfüllt

Seite 250


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