vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Werkunternehmers für „Sowieso-Kosten“ nur bei entsprechender Vertragskorrektur wegen Irrtums

RechtsprechungOrdentliche GerichteMichael GruberJBL 1994, 174 Heft 3 v. 1.3.1994

ABGB § 872, ABGB § 1167, ABGB § 1168a

Mängelfreiheit besteht nicht schon dann, wenn die einzelnen Teile für sich einwandfrei funktionieren, sondern erst dann, wenn das Werk auch in seiner Gesamtfunktion dem Verwendungszweck vollauf gerecht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!