Der Verfasser gibt einen Überblick über die Schwerpunkte des neuen SPG BGBl 1991/566, das mit 1. 5. 1993 in Kraft getreten ist. In einem „Nachwort aus aktuellem Anlaß“ widmet er sich der Frage, ob die (staats-)polizeilichen Befugnisse ausreichen, um vor politischem Extremismus und Terrorismus zu schützen.